Beachten Sie, dass sich die Sicherheitslage vor Ort aufgrund der Entwicklung der COVID-19-Pandemie jederzeit ändern kann.
Nähere Details/ weiterführende Informationen:
Für die derzeit gültigen Einreisevorschriften nach Frankreich wurden von den französischen Behörden die Länderkategorien "grün", "orange", "rot" und "dunkelrot" definiert.
1) Einreise Festland aus Ländern/ Regionen der Kategorie grün
Für Mitgliedsstaaten des Europäischen Raumes (aktuelle Liste) gilt:
Vorlage eines vollständig gültigen Impfnachweises oder eines negativen PCR-Test-Resultats (nicht älter als 72h bei Abreise) oder eines negativen Antigen-Test-Resultats (nicht älter als 48 Stunden bei Abreise) oder eines Genesungszertifikates (mindestens 11 Tage und maximal 6 Monate). Reisende unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Als Vakzine sind Pfizer/ Comirnaty, Moderna, AstraZeneca/ Vaxzevria/ Covishield, Johnson & Johnson/ Janssen anerkannt. Achtung: Damit ein Impfschema für Personen 18+ als vollständig gilt, muss spätestens 9 Monate nach der letzten Impfung eine Booster-Impfung erfolgt sein. Als geimpft gilt man erst 7 Tage nach der 2. Impfung, 28 Tage nach der Impfung mit dem Janssen Vakzin, 7 Tage nach einer Impfung für Genesene (1/1 Impfung) bzw. 7 Tage nach der Booster-Impfung.
Einreise aus einem Land der Kategorien orange, rot und dunkelrot:
Es wird auf die spezifischen Einreise- und Ausreisebestimmungen verwiesen, welche im Detail auf der Webseite des französischen Innenministeriums abrufbar sind.
COVID-Regeln im Alltag:
Die Maskenpflicht ist aufgehoben. Das Tragen einer Maske im öffentlichen Verkehr beschränkt sich auf eine Empfehlung.
Österreichische Impfzertifikate mit QR-Code können in der französischen COVID-App "Tous Anti Covid" hochgeladen werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass COVID-19-Tests in Frankreich grundsätzlich kostenpflichtig sind (Testmöglichkeiten finden Sie hier). Ausführliche Informationen zu den Bestimmungen im täglichen Leben (in französischer Sprache) finden Sie hier bzw. auf der Webseite des Tourismusbüros von Paris
Einzuhaltende detaillierte sanitäre Vorschriften und vorzulegende Einreiseformulare sowie weitere Informationen
Reiseinformationen zu den französischen Überseegebieten
Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land.
Wegen der erhöhten Terrorgefahr wird Reisenden empfohlen sich im gesamten Land umsichtig zu bewegen und sich über Medien zur Sicherheitslage zu informieren. Insbesondere auf Flughäfen, Bahnhöfen und in den Transportmitteln ist mit Personen- und Gepäckskontrollen zu rechnen. Bei der Reiseplanung werden großzügige Zeitreserven empfohlen, Gepäckstücke sollten niemals unbeaufsichtigt bleiben und fremde Gepäckstücke niemals in Aufbewahrung genommen werden. Reisende sollten Verdächtiges sofort melden und die Sicherheitskräfte verständigen.
Bei häufig stattfindenden Demonstrationen in Paris und anderen Großstädten kann es zu Ausschreitungen kommen. Anweisungen der französischen Sicherheitsbehörden sind zu befolgen.
Vorsicht wegen Taschendiebstählen ist in größeren Städten bei Touristenattraktionen und in der Metro geboten. Besonders an der Côte d'Azur werden Überfälle von Mopeds aus auf Autofahrer verübt. Ausländische Kraftfahrzeuge oder Mietwagen sind bevorzugtes Ziel von Autoeinbrüchen. In den Nachtzügen (Schlaf- und Liegewagen) Richtung Südfrankreich besteht erhöhte Diebstahlsgefahr.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.
Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt. Nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen sowie im Travel Centre der ITA.
Informationen (in französischer Sprache) über die Gesundheitssituation finden Sie unter Santé Publique France.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Bei Krankhausaufenthalten ist ein Selbstbehalt zu bezahlen.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dennoch nahegelegt. Leistungen von Privatärzten und Privatkrankenhäusern müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Die entsprechenden Rechnungen müssen zwecks Rückerstattung (auf Basis der österreichischen Tarife) beim Krankenversicherungsträger eingereicht werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Busverbindungen, gut ausgebautes Eisenbahnnetz, gut funktionierende innerstädtische Verkehrsmittel. Laufend aktualisierte Fluginformationen: Homepage der Pariser Flughäfen, Informationen zum Eurostar, Zugauskunft.
Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Bei Diebstahl oder Verlust der Lenkberechtigung ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die ausgestellte Bestätigung gilt – nur in Frankreich – bis zu zwei Monate nach Erstattung der Anzeige als Ersatzführerschein.
Umweltzonen dürfen nur mit Fahrzeugen mit einer entsprechenden Umweltplakette Plakette „Crit’Air“ befahren werden. Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig. Im Straßenverkehr gilt eine Obergrenze von 0,49 Promille. Autofahrer müssen einen Alkotest im Auto mitführen.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
Klima:
Gemäßigtes bis kontinentales Klima, in den Alpen Hochgebirgswetter.
Im Sommer kann es vor allem in Südfrankreich und auf Korsika zu Waldbränden kommen, die auch touristische Gebiete betreffen können. In der Folge muss mit Verkehrsbehinderungen und Evakuierungen gerechnet werden. Besucher von gefährdeten Waldgebieten sollten sich entsprechend verhalten und den Weisungen der Behörden vor Ort unbedingt Folge leisten. Rauchen oder offenes Feuer in gefährdeten Waldgebieten ist zu vermeiden. Über den Ausbruch eines Feuers sind sofort die Feuerwehr und die lokalen Behörden zu verständigen.
Mediterranes Klima auf Korsika
Generelles Rauchverbot an allen öffentlichen Orten, geschlossenen Orten.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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Rue Fabert
F-75007 Paris
Tel: +33 1 40 63 3063
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