Wetter: In Nord-Italien sind wetterbedingte Extremsituationen, wie im übrigen Europa, jederzeit möglich. Im nördlichen Teil Italiens sind derzeit keine diesbezüglichen Alarmstufen ausgerufen.
In der Provinz Lodi und Gardaseeraum hat die ital. Gesundheitsbehörde vereinzelte Fälle von Dengue-Viren, die in der Regel durch tag-aktive Aedes-Mücken übertragen werden, gemeldet. Bei der überwiegenden Mehrheit der in Italien diagnostizierten Fälle, fand die Infektion -aufgrund von vorangegangenen Auslandsreisen- in anderen Ländern statt. Die Dengue-Situation entspricht den Erwartungen des ital. Gesundheitsministeriums für diese Saison, da der internationale Reiseverkehr nach den COVID-19-Beschränkungen wieder stark zugenommen hat und die klimatischen Bedingungen heuer die Vermehrung von Aedes albopictus-Mücken (bekannt als Tigermücken) begünstigen. In den Gebieten, in denen es zu einer lokalen Übertragung gekommen ist, wurden entsprechende Maßnahmen durch die ital. Gesundheitsbehörden gesetzt. Zu empfehlen sind grundsätzlich alle präventiv bekannten Maßnahmen zur Abwehr von Insektenstichen.
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Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Aufgrund der Gefahr terroristischer Anschläge wird empfohlen, bei Verkehrseinrichtungen (U-Bahn, Bahnhöfe, Flug- und Seehäfen), Orten mit großen Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Museen, Vergnügungsstätten, kulturelle und sportliche Veranstaltungen), Sehenswürdigkeiten, touristischen Einrichtungen und Versorgungseinrichtungen besonders achtsam zu sein und die Anordnungen der Behörden zu befolgen. Informationen auf Italienisch und Englisch erhalten Sie auf der Homepage des italienischen Innenministeriums.
In den Großstädten gibt es erhöhte Kriminalität, insbesondere Fälle von Trickbetrug und Taschendiebstahl sowie Autoeinbrüche. Besonders auf der Regionalbahnstrecke vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in Nachtzügen aus Österreich und in den Bahnhöfen, Metrostationen und in Bussen wie auch in Strandnähe wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Es sollte nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten fotokopiert werden. Ebenso sollte vom Tragen wertvoller Schmuckstücke abgesehen werden.
Es wird dringend empfohlen, keine Gegenstände sichtbar sowie Wertgegenstände und Reisedokumente im Fahrzeug zu lassen.
Vor allem nachts sollten Autobahnparkplätze gemieden werden und Fahrzeuge nicht unbewacht geparkt werden.
Tragen Sie Taschen oder Fotoapparate nicht zur Straßenseite, um Diebstähle vom Motorrad aus zu erschweren.
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Tipps und Informationen der Polizei – hier der Staatspolizei auf Englisch.
Vor sogenannten „Rip Deals“ (Betrug im Zusammenhang mit Kredit- und Immobilien-Geschäften oder angeblichen Firmenbeteiligungen) wird dringend gewarnt.
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, verständigen Sie umgehend die örtliche Polizei bzw. Carabinieri und erstatten Sie Anzeige.
In Gefahrensituationen kontaktieren Sie den Euronotruf unter der Rufnummer 112.
Allgemeine Informationen zu Risiken im Zusammenhang mit Naturkatastrophen in englischer Sprache finden sich auf der Homepage des italienischen Zivilschutzes.
Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.
Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt muss bei der Ein-und Ausreise nach und von Italien deklariert werden.
Das Mitführen von Schuss, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Taser und Pfefferspray ist in Italien grundsätzlich verboten und nur mit behördlicher Erlaubnis (z.B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich.
Messer gelten nach italienischem Gesetz als Waffen. Beim Kauf gewisser Messertypen werden spezielle Waffenlizenzen benötigt, diese Messer dürfen nur zu Hause aufbewahrt werden.
Das Mitführen von Messern jeder Art ist in Italien grundsätzlich verboten, es sei denn, man hat einen berechtigten Grund, daher sollten Messer (auch für Camping- und Outdoor-Aktivitäten übliche Taschenmesser) bei Stadtbesichtigungen, in denen man öffentlichen Raum betritt und gelegentlich durch Sicherheitskontrollen gehen muss, unbedingt zu Hause gelassen werden. Die sichere Verwahrung mitgeführter Messer während des Transportes ist sehr wichtig.
Verstöße werden üblicherweise strafrechtlich geahndet.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen des Sozialministeriums.
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungs-Karte (EKVK). Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dennoch nahegelegt. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Covid-Bestimmungen innerhalb Italiens:
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. In Mailand und Rom: U-Bahnen
In einigen Städten wurden Fahrverbote respektive Fahrteinschränkungen eingeführt, um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Es ist empfehlenswert, sich vor Ankunft über die Regeln in der der jeweiligen Stadt zu informieren.
Auf die rigorosen Kontrollen vor allem von beruflichen KFZ-Lenkern (LKW- und Autobuschauffeure) und drakonischen Strafen wird hingewiesen.
Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Beim Lenken eines fremden Fahrzeuges ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters mitzuführen. PKWs und LKWs müssen auf Autobahnen und Straßen außerhalb des Ortsgebiets auch tagsüber das Abblendlicht benützen. Es gelten 0,5 Promille.
Bei Verkehrskontrollen kann auch die Prüfplakette (§57a-Pickerl) überprüft werden. Es wird davon abgeraten, mit einem Fahrzeug, dessen §57a-Prüfplakette bereits abgelaufen ist, nach Italien einzureisen, da im Gegensatz zu Österreich in Italien keine Toleranzfrist gewährt wird.
Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften gibt es ein Punktesystem, wobei Ausländer italienischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind und daher auch Fahrverbote wirksam werden können.
Bei Verlust des Führerscheins ist eine polizeiliche Verlustanzeige notwendig.
Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten.
Auch wenn sich manchmal Polizeidienststellen weigern, Anzeigen über Parkschäden aufzunehmen, wird empfohlen auf eine Anzeige zu bestehen.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ sowie beim italienischen Automobilclub ACI (Automobile Club D'Italia – nur in italienischer Sprache).
Klima:
Mittelmeerklima mit den niedrigsten Temperaturen um den Gefrierpunkt, gelegentlich kalte Nordwinde. Sehr heiße Sommer mit häufig hoher Luftfeuchtigkeit, verbunden mit feucht-warmem Südwind. In den Bergen generell kälter.
In heißen Sommermonaten kommt es gelegentlich zu Waldbränden.
Italien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Weitere Informationen unter Regionale Hinweise, Nationales US-Geologieinstitut, Österreichischer Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).
Informationen über Vulkanaktivitäten in englischer und italienischer Sprache finden Sie auf der Seite des Istituto Nazionale di Geofisica e Vulcanologia sowie der Homepage des italienischen Zivilschutzes.https://www.protezionecivile.gov.it/en/
Die Obergrenze für Barzahlungen beträgt 5.000 EUR.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Vergehen gegen das Drogengesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in ganz Italien untersagt.
Vor allem in Sardinien, wo die Mitnahme von Sand, Muscheln und Kieselsteinen gesetzlich verboten ist, werden bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung oft hohe Sanktionen verhängt.
Wichtige Informationen zum Mitführen von Waffen und Messern in Italien finden Sie im Kapitel „Einfuhr & Ausfuhr“.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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