Reiseinformationen
Aktuelle Hinweise
Aufgrund des Schengenbeitritts Kroatiens entfallen ab dem 01. Jänner 2023 Personenkontrollen an den Land- und Seebinnengrenzen zwischen Kroatien und den anderen Ländern des Schengenraums. Für Reisen per Flugzeug gilt dies ab 26. März 2023. Das Überschreiten der Grenze ist jedoch weiterhin nur mit gültigen Reisedokumenten gestattet. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des kroatischen Innenministeriums.
Covid-Bestimmungen in Kroatien:
Während einer verpflichtenden Heimquarantäne ist die Ausreise nur mit Genehmigung des Gesundheitsamtes möglich und Zuwiderhandlung kann mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 2.000,- geahndet werden.
Folgende epidemiologische Vorsichtsmaßnahmen gelten:
Verpflichtender Mund-Nasen-Schutzes für: (1) Bedienstete, BesucherInnen und PatientInnen in medizinischen Einrichtungen; (2) Angestellte und BesucherInnen in Sozialeinrichtungen, in denen ältere Personen oder Personen mit Invalidität untergebracht sind.
Es gilt die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes: (1) in öffentlichen Verkehrsmitteln; (2) in Verkaufslokalen; (3) in Gastbetrieben; (4) Dienstleistungsbetrieben mit nahem Kontakt zu KundInnen; (5) in Büros, in denen ein Mindestabstand von 2m nicht eingehalten werden kann; (6) bei Gottesdiensten; (7) bei öffentlichen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen, (8) in Privatzentren und Sammelunterkünften für Flüchtlinge aus der Ukraine in geschlossenen Räumen.
Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Kroatien Symptome des COVID-19-Virus entwickeln, melden Sie sich umgehend bei Ihrem Unterkunftsgeber/ Ihrer Unterkunftsgeberin oder rufen Sie den Internationalen Notruf unter 112 an.
Informationen über epidemiologische Vorsichtsmaßnahmen werden vom kroatischen Gesundheitsamt per E-Mail oder Mobiltelefon versendet. Aktuelle Informationen über die epidemiologische Lage in der Republik Kroatien können über folgenden Link in Kroatisch oder Englisch eingeholt werden.
Informationen zu Grenzschließungen können hier abgerufen werden.
Auslandsservice
Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.
Sicherheit & Kriminalität
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
In den bis 1995 umkämpften Gebieten liegen immer noch Landminen, Minenwarnschilder fehlen oft gänzlich. Grundstücke mit verlassenen Häusern und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden. Gebiete, in denen gerade eine Entminung durchgeführt wird, sind durch gelbe Plastikbänder abgesperrt.
Betroffen sind insbesondere folgende Gebiete:
- Ostslawonien (30-50 km vor der Grenze zu Serbien sowie an der Grenze zu Ungarn, Drau- und Donau-Uferböschungen)
- Das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina sowie entlang des ehemaligen Frontverlaufs Richtung Süden (der Raum südlich von Sisak, die Strecke zwischen Sisak und Karlovac, die Strecke östlich von Ogulin, Richtung Otočac und Gospić, der Bereich des Velebit-Gebirges zwischen Gospić und Obrovac, das Hinterland von Zadar sowie in Richtung Šibenik sowie die Umgebung von Drniš Richtung Peručko jezero und bosnische Grenze).
Feste Straßen und Wege sollten nicht verlassen werden, Wald sowie Wiesenflächen entlang der Straßen und Wege sollten nicht betreten werden.
Eine Landkarte mit den eingezeichneten gefährdeten Bereichen kann auf der Hompage des kroatischen Entminungsdienstes HCR eingesehen werden.
Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.
Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Staatsdirektion für Schutz und Rettung (Europäische Notrufnummer): +385 112
Ambulanz: +385 194
Feuerwehr: +385 193
Polizei: +385 192
Such- und Rettungsdienst auf See: +385 195
Call-Center zur Unterstützung von Opfern von Straftaten: +385 116 006
Einreise & Ausreise
- Covid-19-Einreisebeschränkungen: Keine
- Visumpflicht: Nein
- Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis
- Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Minderjährige: Es wird empfohlen, Minderjährigen, die allein oder nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, eine formlose Einverständniserklärung des/ der Obsorgeberechtigten mit einer Kopie der Datenseite des Reisepasses sowie einer Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen mitzugeben. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ARBÖ und des ÖAMTC (unter anderem Deutsch/ Kroatisch).
- Sonstiges: EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht bei den örtlichen Behörden registrieren. Bei längerem Aufenthalt muss die Anmeldung spätestens 8 Tage nach Ablauf dieser Frist bei der Polizei erfolgen. Verbindliche Auskünfte erteilt die kroatische Botschaft in Wien oder das kroatische Innenministerium.
Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
Einfuhr & Ausfuhr
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
Bestimmte rezeptpflichtige Medikamente können nur mit einer entsprechenden Genehmigung eingeführt werden, nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Der Aufenthalt bzw. die Einfuhr von bestimmten Hunderassen ist nicht erlaubt. Hunde dürfen zudem nur an eigens dafür gekennzeichneten Stellen den Strand bzw. das Meer betreten. An öffentlichen Plätzen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht. Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium sowie der kroatische kinologische Verband (in englischer Sprache). Weitere Informationen zum Thema Urlaub mit Haustieren können der Homepage des Sozialministeriums entnommen werden.
Die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur ist verboten. Bei der Ausfuhr von Trüffeln wird eine Ausfuhrgenehmigung benötigt.
Gesundheit & Impfungen
Die medizinische Versorgung in den öffentlichen Krankenhäusern abseits von größeren Städten und Touristikzentren entspricht nicht dem österreichischen Niveau.
Besonders in den Wäldern Nordkroatiens besteht eine gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen (Meningitisgefahr).
Die Tollwutgefahr liegt im europäischen Schnitt und betrifft in erster Linie Tiere.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen. Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), welche nur in örtlichen Gesundheitsambulatorien und Krankenhäusern akzeptiert wird, die Verträge mit dem kroatischen Krankenversicherungsverband (HZZO) haben. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und vor allem für einen Krankentransport wird dennoch angeraten. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr & Klima
Öffentliche Verkehrsverbindungen: gutes, derzeit noch im Ausbau befindliches Autobahn- und Schnellstraßennetz mit Benützungsgebühr (Maut).
Die Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge (§ 57a-Begutachtung) muss gültig sein, da die in Österreich bestehende viermonatige Toleranzfrist nicht anerkannt wird. Das kann zur Einreiseverweigerung, Beschlagnahme des Fahrzeuges oder Geldstrafe führen. Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadens-Feststellung des Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hat, bei der Ausreise mitzuführen.
Parken in Kurzparkzonen wird streng kontrolliert. Aufgrund der Möglichkeit von zivilrechtlichen Forderungen (auch in Österreich) wird empfohlen, die Parktickets auch nach Verwendung aufzubewahren. Das Kampieren außerhalb der Campingplätze ist verboten und wird mit einem hohen Bußgeld geahndet.
Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Für Lenker unter 24 Jahren gelten 0,0 Promille, für Lenker über 24 Jahren 0,5 Promille.
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, Zulassungsscheins oder der Kennzeichen kann bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige erstattet werden. Gem. Artikel 159 des Gesetzes über das allgemeine Verwaltungsverfahren (Amtsblatt „Narodne novine Nr. 47/09) wird eine Bestätigung über den Verlust- oder Diebstahl ausgestellt. Mit dieser Bestätigung kann das Fahrzeug in Kroatien, in einem zur Erfüllung des Reisezwecks angemessenen notwendigen Zeitraum, gelenkt werden.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank von ÖAMTC und ARBÖ.
Aktuelle Verkehrsinformationen können auch der Homepage des kroatischen Automobilclubs entnommen werden.
Klima:
Im Landesinneren überwiegend gemäßigt kontinental, teilweise auch Gebirgsklima, an der Küste mediterranes Klima.
Infolge der trockenen Macchia ist in den Sommermonaten auch die Gefahr von Waldbränden gegeben. Bei Campingplätzen, die nicht in Strandnähe liegen, ist daher besondere Vorsicht angebracht.
Besondere Bestimmungen
Die Mindeststrafe für Handel mit Drogen sind drei Jahre Haft, die auch bei minimalen Mengen gilt.
Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen, aber auch geschützten oder wertvollen Muscheln – wie z.B. Große Steckmuschel – ist verboten und kann hohe Geldstrafen, aber auch Gefängnisstrafen zur Folge haben.
In Kroatien ist Homosexualität zwar gesetzlich respektiert, wird aber von Teilen der Gesellschaft nicht akzeptiert.
Seit 2014 gibt es gleichgeschlechtliche Eingetragene Partnerschaften. LGBTIQ-Aktivisten berichten von Diskriminierungen in der Gesellschaft, vereinzelt auch durch Behörden.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Stand: 21.03.2023 (Unverändert gültig seit: 10.03.2023) Quelle: www.bmeia.gv.atBotschaft
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