Bitte informieren Sie sich über die jeweilige Wettersituation in Kroatien. Informationen über die aktuelle Wetterlage und Warnungen finden Sie auf der Homepage des kroatischen hydrometeorologischen Instituts.
Vor Reiseantritt wird empfohlen die aktuellen Informationen zur Verkehrslage bzgl. Fahrverboten bzw. Einschränkungen, Brückensperrungen uvm. zu beachten.
Aufgrund des Schengenbeitritts Kroatiens mit 01. Jänner 2023 sind sämtliche Personenkontrollen an den Grenzen zwischen Kroatien und den anderen Ländern des Schengenraums entfallen. Das Überschreiten der Grenze ist jedoch weiterhin nur mit gültigen Reisedokumenten gestattet.
Informationen zu Grenzschließungen können hier abgerufen werden.
Auslandsservice
Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
In den bis 1995 umkämpften Gebieten liegen immer noch Landminen, Minenwarnschilder fehlen oft gänzlich. Grundstücke mit verlassenen Häusern und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden. Gebiete, in denen gerade eine Entminung durchgeführt wird, sind durch gelbe Plastikbänder abgesperrt.
Betroffen sind insbesondere folgende Gebiete:
Feste Straßen und Wege sollten nicht verlassen werden, Wald sowie Wiesenflächen entlang der Straßen und Wege sollten nicht betreten werden.
Eine Landkarte mit den eingezeichneten gefährdeten Bereichen kann auf der Hompage des kroatischen Entminungsdienstes HCR eingesehen werden.
Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.
Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Staatsdirektion für Schutz und Rettung (Europäische Notrufnummer): +385 112
Ambulanz: +385 194
Feuerwehr: +385 193
Polizei: +385 192
Such- und Rettungsdienst auf See: +385 195
Call-Center zur Unterstützung von Opfern von Straftaten: +385 116 006
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
Bestimmte rezeptpflichtige Medikamente können nur mit einer entsprechenden Genehmigung eingeführt werden, nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Der Aufenthalt bzw. die Einfuhr von bestimmten Hunderassen ist nicht erlaubt. Hunde dürfen zudem nur an eigens dafür gekennzeichneten Stellen den Strand bzw. das Meer betreten. An öffentlichen Plätzen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht. Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium sowie der kroatische kinologische Verband (in englischer Sprache). Weitere Informationen zum Thema Urlaub mit Haustieren können der Homepage des Sozialministeriums entnommen werden.
Die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur ist verboten. Bei der Ausfuhr von Trüffeln wird eine Ausfuhrgenehmigung benötigt.
Die Republik Kroatien hat mit 13.05.2023 das Ende der Covid-19-Pandemie erklärt und sämtliche diesbezügliche Maßnahmen aufgehoben.
Die medizinische Versorgung in den öffentlichen Krankenhäusern abseits von größeren Städten und Touristikzentren entspricht nicht dem österreichischen Niveau.
Besonders in den Wäldern Nordkroatiens besteht eine gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen (Meningitisgefahr).
Die Tollwutgefahr liegt im europäischen Schnitt und betrifft in erster Linie Tiere.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen. Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), welche nur in örtlichen Gesundheitsambulatorien und Krankenhäusern akzeptiert wird, die Verträge mit dem kroatischen Krankenversicherungsverband (HZZO) haben. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und vor allem für einen Krankentransport wird dennoch angeraten. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: gutes, derzeit noch im Ausbau befindliches Autobahn- und Schnellstraßennetz mit Benützungsgebühr (Maut).
Die Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge (§ 57a-Begutachtung) muss gültig sein, da die in Österreich bestehende viermonatige Toleranzfrist nicht anerkannt wird. Das kann zur Einreiseverweigerung, Beschlagnahme des Fahrzeuges oder Geldstrafe führen. Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadens-Feststellung des Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hat, bei der Ausreise mitzuführen.
Parken in Kurzparkzonen wird streng kontrolliert. Aufgrund der Möglichkeit von zivilrechtlichen Forderungen (auch in Österreich) wird empfohlen, die Parktickets auch nach Verwendung aufzubewahren. Das Kampieren außerhalb der Campingplätze ist verboten und wird mit einem hohen Bußgeld geahndet.
Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Für Lenker unter 24 Jahren gelten 0,0 Promille, für Lenker über 24 Jahren 0,5 Promille.
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, Zulassungsscheins oder der Kennzeichen kann bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige erstattet werden. Gem. Artikel 159 des Gesetzes über das allgemeine Verwaltungsverfahren (Amtsblatt „Narodne novine Nr. 47/09) wird eine Bestätigung über den Verlust- oder Diebstahl ausgestellt. Mit dieser Bestätigung kann das Fahrzeug in Kroatien, in einem zur Erfüllung des Reisezwecks angemessenen notwendigen Zeitraum, gelenkt werden.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank von ÖAMTC und ARBÖ.
Aktuelle Verkehrsinformationen können auch der Homepage des kroatischen Automobilclubs entnommen werden.
Klima:
Im Landesinneren überwiegend gemäßigt kontinental, teilweise auch Gebirgsklima, an der Küste mediterranes Klima.
Infolge der trockenen Macchia ist in den Sommermonaten auch die Gefahr von Waldbränden gegeben. Bei Campingplätzen, die nicht in Strandnähe liegen, ist daher besondere Vorsicht angebracht.
Die Mindeststrafe für Handel mit Drogen sind drei Jahre Haft, die auch bei minimalen Mengen gilt.
Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen, aber auch geschützten oder wertvollen Muscheln – wie z.B. Große Steckmuschel – ist verboten und kann hohe Geldstrafen, aber auch Gefängnisstrafen zur Folge haben.
In Kroatien ist Homosexualität zwar gesetzlich respektiert, wird aber von Teilen der Gesellschaft nicht akzeptiert.
Seit 2014 gibt es gleichgeschlechtliche Eingetragene Partnerschaften. LGBTIQ-Aktivisten berichten von Diskriminierungen in der Gesellschaft, vereinzelt auch durch Behörden.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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