Beachten Sie, dass sich die Sicherheitslage vor Ort aufgrund der Entwicklung der COVID-19-Pandemie jederzeit ändern kann.
Nähere Details/ weiterführende Informationen:
Die Einreise aus Österreich nach Slowenien ist OHNE Impf- oder Testnachweis möglich.
Bitte beachten Sie auf alle Fälle, dass Sie nur mit einem gültigen Reisedokument (Reisepass/Personalausweis) nach Slowenien einreisen. Die Einreise ist zwar mit einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen Reisepass möglich, allerdings werden Hotel, Fluglinien oder auch Fährgesellschaften einen abgelaufenen Pass NICHT akzeptieren.
Wenn Sie KEIN Reisedokument mit sich führen, kann die slowenische Polizei bis zu € 500,00 Strafen verhängen.
Transit:
Transitfahrten durch Slowenien (z.B. von Österreich nach Kroatien oder umgekehrt) sind ohne Einschränkungen möglich.
Einreise per Schiff oder Flugzeug:
Die Einreise per Schiff oder Flugzeug ist ohne Einschränkungen möglich.
Grenzübergänge:
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Grenzübergänge zwischen Kroatien nach Slowenien (und umgekehrt) für den internationalen Grenzverkehr geöffnet sind. Das Überschreiten der Grenze an nicht erlaubten Grenzübergängen oder an der grünen Grenze kann zu empfindlichen Strafen seitens der slowenischen Polizei führen.
Hier finden Sie unter Punkt a) alle für den internationalen Grenzverkehr zugelassenen Grenzübergänge zwischen Slowenien und Kroatien. Unter Punkt b) sind die Grenzübergänge angeführt, die nur für EU-Bürger zugelassen sind. Beachten Sie bitte auch unbedingt die Öffnungszeiten der Grenzübergänge. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Überschreiten der Grenze nicht gestattet.
Allgemeines:
Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 Maske ist weitgehend aufgehoben. Nur mehr in Gesundheitseinrichtungen und Einrichtungen für Pensionisten (Wohnheime, Pflegeheime) ist die FFP2 Maske vorgeschrieben.
Für die Bereiche Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, sämtliche Geschäfte, Dienstleister, kulturelle Veranstaltungen, Museen usw. gibt es KEINE Zutrittsbeschränkungen mehr. Ebenso wurde die Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben. Die Nachtgastronomie ist wieder geöffnet.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage der Österreichischen Botschaft Laibach
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Vorsicht ist in touristischen Zonen und beim Abstellen von Fahrzeugen geboten sowie beim Anhalten auf Autobahnen wegen Überfallgefahr.
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.
Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.
Reisende unter 17 Jahren dürfen weder Alkohol noch Tabakerzeugnisse einführen.
Kunstgegenstände sowie Gegenstände, die älter als 100 Jahre sind, dürfen nur mit einer Sondergenehmigung des Kulturministeriums ausgeführt werden.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Elektronische Maut in Slowenien seit 01.01.2022
Seit 01.01.2022 gilt in Slowenien die elektronische Maut für die Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen.
Klebevignetten wie jetzt gewohnt, wird es dann nach einer kurzen Frist nicht mehr geben.
Nähere Informationen bei der slowenischen Autobahngesellschaft DARS.
Informationen zum Kauf erhalten Sie auch bei den österreichischen Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ.
Speziell in den Ferienzeiten kann es bei der kroatischen Grenze aufgrund des verstärkten Reiseverkehrs bei der Ein- und Ausreise zu großer Staubildung und längeren Wartezeiten kommen.
Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Es gelten 0,5 Promille, für Berufskraftfahrer 0,0 Promille. Das Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet werden. Vom 15. November bis zum 15. März besteht Winterreifenpflicht für PKW, außerdem müssen Schneeketten mitgeführt werden. Bei Verkehrsdelikten kann die Aburteilung durch einen Schnellrichter unter möglicher Abnahme des Reisepasses auch erst am Folgetag erfolgen. Geldstrafen sollten sofort bezahlt werden, da sonst Dokumente einbehalten werden. Das Auto darf während einer Amtshandlung ohne Genehmigung nicht verlassen werden. Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Notruf: 112
Klima:
Gemäßigtes kontinentales Klima mit warmen Sommern und kalten Wintern.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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