Wir sind für Sie da +43 (0) 3159 24 80
Kontakt


Slowenien

 

  • Hauptstadt: Laibach (Ljubljana)
  • Int. Kennzeichen: SI
  • Sprache: Slowenisch, Minderheitssprachen
  • Fremdsprachen: Englisch, Deutsch
  • Währung: Euro
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom, überwiegend Schukostecker
2023

November 2023

Portoroz Mo. 13.11. - Sa. 18.11.2023 6 Tage ab 469 € Details

Dezember 2023

Lebende Weihnachtskrippe in der Höhle von Postojna Mi. 27.12.2023 1 Tag 99 € Details

Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

Derzeit gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.

Grenzübergänge:

Kroatien ist seit dem 1. Januar 2023 Mitglied des Schengen-Raums. Grenzkontrollen entfallen somit grundsätzlich an allen Landesgrenzübergängen zwischen Slowenien und Kroatien (und umgekehrt) für den internationalen Grenzverkehr. Das Überschreiten der Grenze ist jedoch weiterhin nur mit gültigen Reisedokumenten gestattet. Die Flughäfen und Seegrenzen Sloweniens bleiben bis zum 26. März 2023 weiterhin Schengen-Außengrenzen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website der slowenischen Polizei.



 

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Vorsicht ist in touristischen Zonen und beim Abstellen von Fahrzeugen geboten sowie beim Anhalten auf Autobahnen wegen Überfallgefahr.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

Allgemeine Notfallnummer:112
Ambulanz: 112
Feuerwehr: 112
Polizei: 113
Touristenpolizei: 112
Zivilschutz (Administration for Civil Protection and Disaster Relief): +386 1 471 33 22

Sonstige relevante Krisennotfallnummern: Nur innerhalb von Slowenien: 080 12 00 (Polizei: Anzeige von Straftaten, anonyme Telefonleitung); +386 1 116 123 (Telefonseelsorge); 1987 (AMZS, Pannenhilfe und Abschleppdienst)

 

Einreise & Ausreise

  • Covid-19-Einreisebeschränkungen: Keine.Bei Auftreten von Symptomen wenden Sie sich an die lokalenGesundheitsbehörden.
  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
  • Passgültigkeit: Auch, wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. Die Einreise ist zwar mit einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen Reisepassmöglich, allerdings werden Hotels,Fluglinien oder auch Fährgesellschaften einen abgelaufenen Pass NICHT akzeptierenWenn Sie KEIN Reisedokument mit sich führen, kann die slowenischePolizei bis zu € 500 Strafe verhängen.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: Eine Anmeldung innerhalb von drei Tagen bei den Meldebehörden ist vorgesehen, wobei diese bei Unterbringung im Hotel automatisch erfolgt.
    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Einfuhr & Ausfuhr

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.

Reisende unter 17 Jahren dürfen weder Alkohol noch Tabakerzeugnisse einführen. 

Kunstgegenstände sowie Gegenstände, die älter als 100 Jahre sind, dürfen nur mit einer Sondergenehmigung des Kulturministeriums ausgeführt werden.

 

Gesundheit & Impfungen

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

 

Verkehr & Klima

Elektronische Maut in Slowenien seit 01.01.2022

Seit 01.01.2022 gilt in Slowenien die elektronische Maut für die Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen. Klebevignetten werden nicht mehr ausgestellt.
Nähere Informationen bei der slowenischen Autobahngesellschaft DARS.

Informationen zum Kauf erhalten Sie auch bei den österreichischen Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ.

Speziell in den Ferienzeiten kann es - aufgrund des verstärkten Reiseverkehrs - an der kroatischen Grenze bei der Ein- und Ausreise zu Staubildung und längeren Wartezeiten kommen.



Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Es gelten 0,5 Promille, für Berufskraftfahrer 0,0 Promille. Das Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet werden. Vom 15. November bis zum 15. März besteht Winterreifenpflicht für PKW. Winterreifen (Mindestprofiltiefe: 3 mm) müssen an allen Rädern montiert werden. Es können auch Ganzjahresreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm verwendet werden. Alternativ dürfen Schneeketten auf Sommerreifen (3 mm Profiltiefe) an allen Rädern aufgezogen werden. Mit Schneeketten darf max. 50 km/h gefahren werden. Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.

Geldstrafen sollten sofort bezahlt werden, da ansonsten nach slow. Recht Dokumente einbehalten werden können. Das Auto darf während einer Amtshandlung ohne Genehmigung nicht verlassen werden. Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Notruf: 112

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.





Klima:

Gemäßigtes kontinentales Klima mit warmen Sommern und kalten Wintern.

 

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 



Stand: 21.03.2023 (Unverändert gültig seit: 15.03.2023) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Presernova cesta 23
SI-1000 Ljubljana

Tel: +386 1 479 07 00

Haftungsausschluss: Wolf Reisen GmbH weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Quellinformationen: Teilweise www.bmeia.gv.at und www.bmf.gv.at

LÄNDERINFORMATION

Reise-Informationen zu den Zielländern

mehr

WOLF´s GUTSCHEINE

Schenken Sie Freude - Schenken Sie Urlaub - Reise-Gutschein von Wolf Reisen

HIER  BESTELLEN !

mehr

REISE- INFORMATIONEN

Informationen zu Ermäßigungen, Versicherungen und Zustiegsstellen

mehr
ä