Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) wird seit 19.12.2020, 00:00 Uhr, bis auf weiteres vor allen touristischen und nicht notwendigen Reisen gewarnt. Mit anhaltenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr sowie weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben ist weiterhin zu rechnen.
Darüber hinaus gibt es folgende generelle Ausnahmen von der Quarantäne und Testpflicht bei der Einreise nach Slowenien aus allen Ländern auf der roten Liste (alle österreichischen Bundesländer befinden sich auf der roten Liste):
Weiters gelten folgende zusätzliche Ausnahmen von der Quarantäne und Testpflicht für die Einreise nach Slowenien aus Österreich:
Eigentümer oder Pächter von Grundstücken im Grenzgebiet, die die Staatsgrenze zu einem Nachbarland überschreiten um land- oder land- und forstwirtschaftliche Arbeiten durchzuführen und unmittelbar nach Ausführung der Arbeiten über die Grenze zurückkehren, sind ebenfalls von der Quarantäne oder Testpflicht ausgenommen.
Transit:
Sämtliche Transitfahrten (PKW- und LKW-Verkehr) durch Slowenien (z.B. von Österreich nach Kroatien oder umgekehrt) sind von der Ausgangssperre nicht betroffen. Somit sind alle Transitfahrten weiterhin Tag und Nacht möglich (Durchfahrt binnen 6 Stunden).
Allen Personen, die in Österreich leben und arbeiten, aber keine österreichischen Staatsbürger sind und somit über keinen österreichischen Reisepass verfügen, wird empfohlen, eine Kopie des österreichischen Meldezettels für den Transit durch Slowenien mitzunehmen.
Einreise nach Österreich:
Bestimmungen für die Einreise nach Österreich finden Sie unter: Österreichischen Botschaft Laibach.
Nähere Details/Weitere Informationen:
Weitere Informationen finden Sie unter: Österreichische Botschaft Laibach.
Nähere Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Weltgesundheitsorganisation.
Grenzübergänge:
Österreichische und slowenische StaatsbürgerInnen sowie EU-Bürger und Staatsbürger eines Schengener Mitgliedsstaates (mit Wohnsitz im Burgenland, Kärnten oder der Steiermark) können die österreichisch-slowenische Grenze an allen Grenzübergängen überqueren, die auch vor Ausbruch der Coronakrise passierbar waren.
ACHTUNG! Für alle anderen Personen, ist der Grenzübertritt aufgrund slowenischer Einschränkungen nur an folgenden Grenzübergängen erlaubt:
Allgemeines:
Abstandsregeln (mindestens 1,5m), verpflichtende Desinfektion sowie Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen geschlossenen Räumen wie Geschäften, Seniorenheimen, Krankenhäusern oder Ämtern sind weiterhin in Kraft.
Der Mund-Nasen-Schutz ist überall im Freien Pflicht, wo die Abstände nicht eingehalten werden können und größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. auf Märkten).
Der öffentliche Verkehr ist eingeschränkt wieder aufgenommen.
Alle Veranstaltungen, Versammlungen, Hochzeiten und religiösen Zeremonien sind vorübergehend verboten.
Sämtliche Hotels in Slowenien sind für touristische Aufenthalte derzeit geschlossen (einzelne Hotels haben für Geschäftsreisende geöffnet). Gastronomiebetriebe und nicht für die Versorgung der Bevölkerung notwendige Geschäfte, Einkaufszentren sowie Nachtclubs und Diskotheken sind ebenfalls im ganzen Land geschlossen.
Geöffnet sind Lebensmittelgeschäfte, Geschäfte für landwirtschaftlichen Bedarf, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Geschäfte mit medizinischen Produkten, Banken, Post und Lieferdienste.
Für ganz Slowenien gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
Von dieser Ausgangssperre gelten einige Ausnahmen. Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage der Österreichischen Botschaft Laibach.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) wird seit 19.12.2020, 00:00 Uhr, bis auf weiteres vor allen touristischen und nicht notwendigen Reisen gewarnt. Mit anhaltenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr sowie weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben ist weiterhin zu rechnen.
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird die Reiseregistrierung des Außenministeriums ausdrücklich empfohlen.
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.
Reisende unter 17 Jahren dürfen weder Alkohol noch Tabakerzeugnisse einführen.
Kunstgegenstände sowie Gegenstände, die älter als 100 Jahre sind, dürfen nur mit einer Sondergenehmigung des Kulturministeriums ausgeführt werden.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Speziell in den Ferienzeiten kann es bei der kroatischen Grenze aufgrund des verstärkten Reiseverkehrs bei der Ein- und Ausreise zu großer Staubildung und längeren Wartezeiten kommen.
Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Es gelten 0,5 Promille, für Berufskraftfahrer 0,0 Promille. Das Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet werden. Vom 15. November bis zum 15. März besteht Winterreifenpflicht für PKW, außerdem müssen Schneeketten mitgeführt werden. Bei Verkehrsdelikten kann die Aburteilung durch einen Schnellrichter unter möglicher Abnahme des Reisepasses auch erst am Folgetag erfolgen. Geldstrafen sollten sofort bezahlt werden, da sonst Dokumente einbehalten werden. Das Auto darf während einer Amtshandlung ohne Genehmigung nicht verlassen werden. Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Notruf: 112
Vignettenpflicht für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen, darüber Registrierung im elektronischen Mautsystem. Detaillierte Informationen können der Homepage der slowenischen Autobahngesellschaft DARS entnommen werden.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
Klima:
Gemäßigtes kontinentales Klima mit warmen Sommern und kalten Wintern.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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