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Ungarn

 

  • Hauptstadt: Budapest
  • Int. Kennzeichen: HU
  • Sprache: Ungarisch, Sprachen der Minderheiten
  • Fremdsprachen: Deutsch, Englisch, Russisch
  • Währung: 1 Forint (HUF) = 100 Filler (nicht im Gebrauch)
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Ungarn Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Deutschland, Italien, Kroatien, Österreich, Slowenien

Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

Derzeit gibt es keine aktuellen Hinweise zu Ungarn. 



 

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)



In den Großstädten und Touristenzentren sollte nur wenig Bargeld mitgeführt werden. Es besteht die Gefahr von Auto-, Trick- und Taschendiebstählen.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

Allgemeine Notrufnummer vor Ort
allgemeine Notfallnummer: 112
Polizei: 107
Feuerwehr: 105
Rettung: 104
Katastrophenschutz: +36/1/469-4152
Epidemiologischer Informationsdienst: Green line: +36 (06) 80-277 455; + 36 (06) 80-277-456
Notrufnummer des HU-Außenministeriums (24/7): +36 80 36 80 36, Email: taj.konz@mfa.gov.hu

In Notfällen wird empfohlen, die europäische Notrufnummer 112 anzurufen, um Rettung, Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz zu verständigen.



 

Einreise & Ausreise

  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
  • Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. Für die Übernachtung in gewerblichen Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen, etc.) ist unbedingt ein gültiges Reisedokument vorzulegen.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
    Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird von den Reisenden nicht nur die Gültigkeit der Reisedokumente überprüft, die Reisedokumente werden systematisch auch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Daher können längere Wartezeiten an der ungarisch-kroatischen, der ungarisch-ukrainischen und ganz besonders der ungarisch-serbischen Grenze auftreten. Erkundigen Sie sich als Transitreisender über alternative Fahrtrouten und die offenen Grenzübergänge.

 

 

Einfuhr & Ausfuhr

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

Für die Ausfuhr von Kulturgütern (Objekte älter als 50 Jahre), Waffen und Haustieren werden besondere Genehmigungen benötigt.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der ungarischen Steuer-und Zollbehörde abrufbar.

 

Gesundheit & Impfungen

Die Ärzte sind gut ausgebildet, erreichen jedoch nicht den österreichischen technischen Standard. Medikamente sind ausreichend vorhanden, Arzneimittel auch auf ausländische Rezepte erhältlich.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Impfungen zu erkundigen.

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich, das jedoch nur bei vorübergehendem Aufenthalt zur medizinischen Betreuung in Notfällen herangezogen werden kann. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

 

Verkehr & Klima

Öffentliche Verkehrsverbindungen: gute Bus- und Eisenbahnverbindungen. In Budapest Taxis, Metro, Trolleybusse, Straßenbahnen und Autobusse.

Parkstrafen können auch von international tätigen Inkassobüros eingemahnt werden.
Es gelten 0,0 Promille.

Für die Nutzung der Autobahnen und einiger Straßen muss eine e-Vignette gelöst werden, die online, am Grenzübergang und an größeren Autobahntankstellen bezahlt werden kann. WICHTIG: Bitte gleich beim Kauf die Daten des Kaufbeleges der e-Vignette auf Richtigkeit (Kennzeichen, Hoheitszeichen) überprüfen.

Bei Autofahrten wird die Mitnahme der grünen Versicherungskarte angeraten. Das Lenken eines Fahrzeugs ohne Führerschein ist mit einer von der ungarischen Polizei ausgestellten polizeilichen Verlustbestätigung bis zu 30 Tagen erlaubt.

Die für die Kfz-Begutachtungsplakette geltende Toleranzfrist von vier Monaten wird in Ungarn nicht akzeptiert.
Es besteht die Gefahr, dass Lenkern von Fahrzeugen mit abgelaufenem  § 57a-Pickerl, die Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln vor Ort abgenommen werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reiseantritt das eingestanzte Überprüfungsdatum zu kontrollieren.

Werden Verkehrsstrafen nicht sofort entrichtet, ist die Polizei berechtigt, das Fahrzeug an der Weiterfahrt zu hindern. Der Lenker erhält dann eine schriftliche Mitteilung über das Verfahren.
Allgemeine Notrufnummer 112, Ambulanz 104, Feuerwehr 105, Polizei 107

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und ARBÖ.

Klima:

Gemäßigtes Kontinentalklima mit warmen Sommern und von russischer Kaltluft geprägten Wintern, dem Osten Österreichs vergleichbar.

 

Besondere Bestimmungen

Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und jeglicher Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Für Besucher wurde eine Touristeninformation eingerichtet.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 



Stand: 03.06.2023 (Unverändert gültig seit: 30.05.2023) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Benczúr utca 16
1068 Budapest

Tel: +36 1 479 7010

Haftungsausschluss: Wolf Reisen GmbH weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Quellinformationen: Teilweise www.bmeia.gv.at und www.bmf.gv.at

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