Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) wird seit 19.12.2020, 00:00 Uhr, bis auf weiteres vor allen touristischen und nicht notwendigen Reisen gewarnt. Mit anhaltenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr sowie weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben ist weiterhin zu rechnen.
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Einreise erlaubt für
Am 04.11.2020 wurde von der ungarischen Regierung die Gefahrenlage ausgerufen, am 17.11.2020 vom Parlament bis 08.02.2021 beschlossen. Zudem wurden weitere Maßnahmen eingeführt:
1. Ausgangsbeschränkung zwischen 20:00 – 05:00 Uhr
2. in Ortschaften mit über 10.000 Einwohner ist Maskenpflicht auch im Freien obligatorisch
3. Schließung der Restaurants (nur Lieferungen möglich)
4. Schließung von Diskotheken und Bars
5. Geschäfte (einschließlich Friseure und Kosmetiker) müssen um 19:00 Uhr schließen
6. allgemeines Verbot für Veranstaltungen
7. Theater, Kinos, Zoos, Fitnesszentren, Schwimmhallen sind geschlossen
8. Online-Unterricht an Schulen für Schüler ab dem 14. Lebensjahr sowie im Hochschulwesen
9. Schließung von Studentenheimen
10. Kindergärten und Grundschulen bleiben geöffnet
11. private Veranstaltungen mit max. 10 Personen erlaubt, Ausnahme: Begräbnisse max. 50 Personen
12. Hotels dürfen nur Geschäftsreisende empfangen, keine Touristen
13. Amateur-Mannschaftssport ist verboten, Profisport nur ohne Zuschauer erlaubt
14. höhere Intervalle im öffentlichen Verkehr während der Stoßzeiten
15. kostenloses Parken in ganz Ungarn
Seit 01.09.2020 werden an sämtlichen Binnengrenzen temporäre Grenzkontrollen durchgeführt.
Die Ein- und Ausreise ist an nachstehenden Grenzübergängen möglich:
• Heiligenkreuz I – Straße – Rábafüzes: 00:00 – 24:00 Uhr internationaler Personen- und Güterverkehr
• Schachendorf – Bucsu: 00:00 – 24:00 Uhr bilateraler Personen- und Güterverkehr
• Rattersdorf – Köszeg: 00:00 – 24:00 Uhr bilateraler Personen- und Güterverkehr
• Deutschkreutz – Kophaza: 00:00 – 24:00 Uhr bilateraler Personen- und Güterverkehr
• Klingenbach – Sopron: 00:00 – 24:00 Uhr internationaler Personen- und Güterverkehr
• St. Margarethen – Fertörákos (Sopronpuszta): 05:00 – 19:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
• Pamhagen – Fertöd: 00:00 – 24:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
• Andau – Jánossomorja: 05:00 – 21:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
• Nickelsdorf I – Autobahn – Hegyeshalom: 00:00 – 24:00 Uhr internationaler Personen- und Güterverkehr (Transit)
• Nickelsdorf II PB71 Bundesstraße – Hegyeshalom KII:
05:00 – 23:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
• Rechnitz – Bozsok: 05:00 – 20:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
• Eberau – Szentpéterfa: 00:00 – 24:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
• Lutzmannsburg – Zsira: 06:00 – 18:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
• Neumark/ Raab – Alsószölnök: 07:00 – 19:00 Uhr bilateraler Personen-verkehr
• Heiligenbrunn – Pinkamindszent-Strém: 05:00 – 08:00 Uhr sowie
13:00 – 17:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
• Bildein – Pórnoapáti: 06:00 – 19:00 Uhr bilateraler Personenverkehr
• Schattendorf – Ágfalva: 08:00 – 10:00 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr für bilateralen Personenverkehr
Weitere Informationen der ungarischen Behörden zum Coronavirus
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) wird seit 19.12.2020, 00:00 Uhr, bis auf weiteres vor allen touristischen und nicht notwendigen Reisen gewarnt. Mit anhaltenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr sowie weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben ist weiterhin zu rechnen.
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Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
Für die Ausfuhr von Kulturgütern (Objekte älter als 50 Jahre), Waffen und Haustieren werden besondere Genehmigungen benötigt.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der ungarischen Zoll- und Finanzwache abrufbar.
Die Ärzte sind gut ausgebildet, erreichen jedoch nicht den österreichischen technischen Standard. Medikamente sind ausreichend vorhanden, Arzneimittel auch auf ausländische Rezepte erhältlich.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich, das jedoch nur bei vorübergehendem Aufenthalt zur medizinischen Betreuung in Notfällen herangezogen werden kann. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: gute Bus- und Eisenbahnverbindungen. In Budapest Taxis, Metro, Trolleybusse, Straßenbahnen und Autobusse.
Parkstrafen können auch von international tätigen Inkassobüros eingemahnt werden.
Es gelten 0,0 Promille.
Für die Nutzung der Autobahnen und einiger Straßen muss eine e-Vignette gelöst werden, die online, am Grenzübergang und an größeren Autobahntankstellen bezahlt werden kann.
Bei Autofahrten wird die Mitnahme der grünen Versicherungskarte angeraten. Das Lenken eines Fahrzeugs ohne Führerschein ist mit einer von der ungarischen Polizei ausgestellten polizeilichen Verlustbestätigung bis zu 30 Tagen erlaubt.
Die für die Kfz-Begutachtungsplakette geltende Toleranzfrist von vier Monaten wird in Ungarn nicht akzeptiert.
Es besteht die Gefahr, dass Lenkern von Fahrzeugen mit abgelaufenem § 57a-Pickerl, die Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln vor Ort abgenommen werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reiseantritt das eingestanzte Überprüfungsdatum zu kontrollieren.
Werden Verkehrsstrafen nicht sofort entrichtet, ist die Polizei berechtigt, das Fahrzeug an der Weiterfahrt zu hindern. Der Lenker erhält dann eine schriftliche Mitteilung über das Verfahren.
Allgemeine Notrufnummer 112, Ambulanz 104, Feuerwehr 105, Polizei 107
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und ARBÖ.
Klima:
Gemäßigtes Kontinentalklima mit warmen Sommern und von russischer Kaltluft geprägten Wintern, dem Osten Österreichs vergleichbar.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und jeglicher Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Für Besucher wurde eine Touristeninformation eingerichtet.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Benczúr utca 16
1068 Budapest
Tel: +361479 7010
Trautmannsdorf 40
8343 Trautmannsdorf
Österreich
Telefon: +43 (0) 3159 24 80
Fax: +43 (0) 3159 24 80 -34
E-Mail: info@wolf-reisen.at
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr nur VORMITTAGS !!!
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