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JEDEN 1.SONNTAG IM MONAT
ab 12.00 Uhr MITTAGESSEN ab 13.00 Uhr
WOLF - SCHENKE 2023 :
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie in der Versicherungspolizze, im Produktblatt und in den Europäischen Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2018.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Beim BusBahnAuto-KomplettSchutz handelt es sich um eine Reiseversicherung und Reisestornoversicherung für eine Bus-
Bahn- oder Autoreise.
BusBahnAuto-KomplettSchutz
Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Beim BusBahnAuto-KomplettSchutz handelt es sich um eine Reise- und Reisestornoversicherung für eine Bus-, Bahn- Auto- oder Motorradreise
(inkl. Fähren). Nicht für Flug- und Schiffsreisen.
Welche Leistungen sind versichert?
Wann muss die Versicherung abgeschlossen werden? Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Die Versicherung gilt für eine Reise bis 31 Tage. Der Versicherungsschutz für Reisestornoleistungen beginnt mit Versicherungsabschluss und endet mit dem Antritt der versicherten Reise. Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Der Versicherungsschutz für alle weiteren Versicherungsleistungen beginnt mit Reiseantritt (Verlassen des Ortes des Wohnsitzes, Zweitwohnsitzes oder der regulären Arbeitsstätte) und endet mit Rückkehr dorthin oder mit vorherigem Ablauf der Versicherung.
Welche Vertragsgrundlagen kommen zur Anwendung? Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2018. Diese finden Sie ab Seite 2. Soweit rechtlich zulässig, gilt österreichisches Recht.
Wo besteht Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz besteht im örtlichen Geltungsbereich Europa: Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren, Kanarische Inseln und Russland. Medizinische Leistungen sowie Hilfe bei Haft oder Haftandrohung gelten nur im Ausland. Das Land, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz oder eine Sozialversicherung hat, gilt als Inland.
Wer ist versichert? Versichert sind die im Versicherungsnachweis namentlich genannten Personen. Einzel: eine Person oder Familie: bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene – unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
Die Versicherungssummen gelten im Einzeltarif pro versicherter Person, im Familientarif für alle versicherten Personen gemeinsam und stellen die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle vor und während einer Reise dar.
Wer ist der Versicherer? Europäische Reiseversicherung AG, Sitz in Wien. Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien. Tel.: +43/1/317 25 00, Fax: +43/1/319 93 67. E-Mail: info@europaeische.at, www.europaeische.at
Prämien
Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?
Die Prämie richtet sich nach dem versicherten Personenkreis (Einzel oder Familie) sowie dem versicherten Reisepreis und ist bei Versicherungsabschluss zu zahlen.
Was ist im Schadensfall zu tun?
• Reisestorno: Sie müssen die Reise unverzüglich bei der
Buchungsstelle (z.B. Reisebüro) stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Verständigen Sie gleichzeitig das Service Center der Europäischen. Bei Erkrankung/Unfall lassen Sie sich bitte ein detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen.
• Reiseabbruch: Bei Erkrankung oder Unfallverletzung ist ein ärztliches Attest einzureichen. Dieses muss die Diagnose und die Behandlungsdaten eines Arztes am Aufenthaltsort enthalten. Wenn Sie Hilfe bei der Organisation Ihrer Rückreise benötigen, melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer.
• Verspätungsschutz: Lassen Sie sich die Ursache des Fahrtversäumnisses bzw. die Verspätung bestätigen. Bewahren Sie die Rechnungen der entstandenen Kosten für Fahrt bzw. Übernachtung und Verpflegung auf.
• Reisegepäck:
- bei Beschädigung oder Abhandenkommen: Lassen Sie sich den
Schadensfall unbedingt an Ort und Stelle schriftlich bestätigen – z.B. bei Beschädigung während des Transportes vom Transportunternehmen.
- Gepäcksverspätung am Reiseziel: Lassen Sie sich die Verspätung
unbedingt vom Transportunternehmen bestätigen und bewahren Sie die Rechnungen für die Ersatzkäufe und die Tickets auf.
- Diebstahl: Lassen Sie sich den Diebstahl unbedingt vor Ort von der
Polizei bestätigen. Der Anzeige müssen Sie eine Liste mit den abhanden gekommenen Sachen beifügen und sich diese bestätigen lassen. Wenn Sie Hilfe bei der Organisation von Ersatzdokumenten oder bei Diebstahl von
Zahlungsmitteln einen Vorschuss benötigen, melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer.
• Suche und Bergung: Lassen Sie sich den Einsatzbericht der Bergung von dem Unternehmen übermitteln, dass die Bergung durchgeführt hat.
Bewahren Sie die Rechnungen der entstehenden Kosten sowie das Einsatzprotokoll auf.
• Reisekranken:
- Krankenrücktransport und stationäre Behandlung: Melden Sie sich unverzüglich unter der Notrufnummer. Wir organisieren Ihren Heimtransport und übernehmen Kostengarantien gegenüber dem Krankenhaus.
- ambulante Behandlung: Wir ersetzen Ihnen die Kosten abzüglich des
Sozialversicherungsanteiles. Reichen Sie daher bitte Arzt- und Krankenhausrechnungen so rasch wie möglich bei der Sozialversicherung ein. Nach der dortigen Bearbeitung leiten Sie die Unterlagen an die Europäische
weiter (Kopie aufbewahren).
• Reiseprivathaftpflicht: Geben Sie gegenüber dem Geschädigten keinerlei Schuldanerkenntnis in Form von schriftlichen oder mündlichen Zusagen bzw. Zahlungen ab.
• Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland: Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer.
Eine detaillierte Übersicht über „Was ist im Schadensfall zu tun“ finden Sie
unter www.europaeische.at/service/schadensmeldung.
Im Notfall melden Sie sich bitte unverzüglich unter der
24–Stunden–Notrufnummer
+43/1/50 444 00
Andere Schadensfälle melden Sie so rasch wie möglich per
• Online-Schadensmeldung auf www.europaeische.at
Wählen Sie Schadensmeldung und die Art des Versicherungsfalles und füllen Sie das Online-Schadensformular aus. Sie erhalten umgehend eine Antwort-E-Mail mit Ihrer Schadensnummer und Hinweisen, wie weiter vorzugehen ist.
• E-Mail an schaden@europaeische.at
• Fax an +43/1/319 93 67-73930
• Post an Europäische Reiseversicherung AG, Service Center,
Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien
Schadensformulare können Sie unter www.europaeische.at herunterladen.
Bei Fragen steht unser Service Center auch telefonisch zur Verfügung:
Tel: +43/1/317 25 00-73930.
Trautmannsdorf 40
8343 BAD GLEICHENBERG
Österreich
Telefon: +43 (0) 3159 24 80 oder in Feldbach Tel : +43 3152 /61185
Fax: +43 (0) 3159 24 80 -34
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